1. Die Gemeindeleitung besteht aus Gemeindemitgliedern, die dazu von der Gemeindemitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für die Dauer von vier Jahren berufen werden und wieder berufen werden können. Zusätzlich gehören Pastoren für die Zeit ihres Dienstes in der Gemeinde zum Ältestenkreis.

2. Wer in den Ältestenkreis berufen wird, muss den dafür im Neuen Testament genannten persönlichen Voraussetzungen entsprechen und vom Vertrauen der Gemeinde getragen sein. Diese Eigenschaften müssen für die gesamte Dauer der Dienstausübung bestehen.

3. Der Ältestenkreis hat die Gemeinde geistlich zu führen, seelsorglich zu betreuen und organisatorisch zu leiten. Das schließt auch ein, die Gemeinde gemeinsam nach außen und gegenüber dem Bund zu vertreten, die laufenden Geschäfte zu führen, das Dienstverhältnis des Pastors zu regeln und über besondere Ausgaben bis zu einer von der Gemeindemitgliederversammlung fest-zusetzenden Höhe zu beschließen. Jeweils zwei Mitglieder des Ältestenkreises gemeinsam sind zur Vertretung der Gemeinde berechtigt.

4. Der Ältestenkreis kommt mit den Leitern der Arbeitskreise zu regelmäßigen Arbeitsgesprächen zusammen;
im Übrigen sind die in Arbeitskreisen dienenden Mitglieder der Gemeinde und dem Ältestenkreis
verantwortlich.